Die nachfolgend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxis für Podologie, Monika Scheel, Hapenweg 1, 71065 Sindelfingen (nachfolgend „Praxis“ genannt) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Patient“ genannt). Die AGB gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patienten. Die Praxis behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Dienstleistungen zwischen der Praxis und dem Patienten, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Ein Aushang dieser AGB ist in der Praxis vorhanden sowie auf der Homepage www. podologie-scheel.de nachzulesen.
Mit dem Behandlungsvertrag akzeptieren Sie die derzeit gültige Preisliste. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen ist die zu Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Honorarliste. Diese wird Ihnen auf Wunsch aushändigen, und ist als Aushang an der Anmeldung in der Praxis einzusehen.
Terminvereinbarungen können persönlich, per Telefon, oder per E- Mail vorgenommen werden. Für Terminwünsche die Sie uns per Anrufbeantworter oder E-Mail zukommen lassen, warten Sie bitte eine Bestätigung unsererseits ab. Bei Vereinbarung eines Termins gehen Sie einen Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) nach der jeweils gültigen und aktuellen Fassung unserer AGB und Preisliste ein.
Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Terminabsagen können persönlich, per Telefon (bei Nichterreichbarkeit auch mittels Ansage auf dem Anrufbeantworter) oder über E-Mail erfolgen. Der Patient hat dabei den Nachweis der rechtzeitigen Terminabsage zu erbringen.
Es gelten folgende Bedingungen:
Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt. Anrufer können dann (auch an Wochenenden) einen Anrufbeantworter nutzen. Rückrufe erfolgen so bald wie möglich. Ist der Patienten aufgrund von Krankheit nicht in der Lage an dem gebuchten Termin teilzunehmen, kann, soweit Behandlungskapazität frei ist, ein neuer Termin vereinbart werden. Unabhängig davon, bleibt der Vergütungsanspruch der Praxis bestehen.
Hausbesuche bieten wir nur für Patienten an, die aus krankheitsbedingten Gründen Ihr zu Hause nicht verlassen können. Der Hausbesuch muss kilometermäßig für den Therapeuten zumutbar sein. Hausbesuche können nur durchgeführt werden, wenn personelle und zeitliche Möglichkeiten vorhanden sind. Eine Verpflichtung seitens unserer Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht.
Für die Richtigkeit und korrekte Ausstellung der Heilmittelverordnung hat der Patient Sorge zu tragen.
Veraltete oder nicht korrekt ausgestellte Heilmittelverordnungen werden nicht angenommen. Die Bezahlung im Voraus als Privatbehandlung kann gefordert werden, sollte uns zeitnah, eine korrekte Heilmittelverordnung vorliegen auf der wir Ihre Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen können, werden Ihnen die Kosten rückerstattet.
Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet sich der Patient der Praxis alle erforderlichen Informationen rechtzeitig mit aktuellem Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung notwendig sind, insbesondere hat er sämtliche Erkrankungen der Praxis gegenüber vor Beginn der Behandlung mitzuteilen, die für die Behandlung relevant sein könnten. Der Patient ist ferner verpflichtet, zum Schutze des Praxispersonals, auch den möglichen Verdacht eine Gesundheitsgefahr gem. dem Infektionsschutzgesetz ordnungsgemäß vorab der Praxis gegenüber anzuzeigen.
Es ist unsere Pflicht, Sie darüber aufzuklären, dass es in der Behandlung durch den Einsatz von schneidenden und rotierenden Instrumenten, auch bei sorgfältigster Arbeit zu Gewebsläsionen kommen kann. Im Zusammenhang mit der Behandlung kommen Pflegeprodukte, Desinfektionsmittel und andere Materialien (Pflaster, Verbandsstoffe, Materialien der Nagelprothetik, Abdruckmassen, Materialien zur Nagelkorrektur) zur Anwendung, durch die allergische Reaktionen wie Juckreiz, Rötungen und Hautausschlag auftreten können.
Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Praxis wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Patientenkarteikarte dokumentieren.
Die Praxis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen. Sollte es nach einer Behandlung zu Beschwerden kommen, bitten wir Sie innerhalb von spätestens 7 Tagen um Bekanntgabe der Beschwerden, damit wir einen kostenlosen Termin zur Nachbehandlung vereinbaren können. Ab dem 7. Tag kann diese Behandlung in Rechnung gestellt werden.
Medizinische Dienstleistungen sind komplexe Prozesse, die von verschiedensten Einflüssen abhängen. Die Praxis übernimmt trotz aller Anstrengungen und gebotenen Sorgfalt ausdrücklich keine Garantie für den seitens des Patienten gewünschten Erfolg. Ein bestimmter Erfolg ist vertraglich nicht geschuldet.
Die Praxis schließt eine Haftung für fahrlässige und leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Praxis, falls der Patienten gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Die Praxis haftet nicht für fehlende oder fehlerhafte Angaben und Aussagen seitens des Patienten. Die von der Praxis verwendeten Angaben des Patienten werden durch die Praxis nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Praxis übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind.
Unsere Praxis ist gegenüber den Aufsichtsbehörden deklarationspflichtig und praxisbezogene Daten müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert werden. Daher bitten wir Sie als Patienten, Ihre für uns relevanten Daten mitzuteilen und ggf. zu aktualisieren. Zu Dokumentationszwecken werden ggf. von Ihren Füßen Fotos gemacht diese können, als Hinweis an Ihren behandelnden Arzt übermittelt werden. Wir haben mit dem Abrechnungsprocedere (gilt nur für Kassenpatienten) eine Abrechnungsstelle beauftragt. Zum Zweck der Abrechnungserstellung ist es von Nöten, sämtliche Informationen, insbesondere die Daten aus der Patientenkartei, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Befunde, ärztliche Verordnung, Behandlungsdaten und Verläufe, an die Abrechnungsstelle zu übermitteln. Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet ein Unternehmen unter bestimmten Kriterien dazu, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Praxis ist demnach nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Für die Praxis ist dies:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationen, Königstor. 10 a, 70173 Stuttgart
Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen und der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der der Geschäftssitz der Praxis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
... damit es Ihren Füßen gut geht!